Frauen.Macht.Politik am Weltfrauentag
Online Veranstaltung
So war es der Dresden Morgenpost am 14.9. 2009 zu entnehmen. Was genau ist passiert?
Ich fragte aufgrund vieler Beschwerden von Hartz IV beziehenden Bürgerinnen und Bürgern: "Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage einiger Arbeitsgemeinschaften, die Leistungen im Rahmen des Schulbedarfspakets hätten beantragt werden müssen, ansonsten wären keine Leistungen möglich?" Antwort der Bundesregierung: "Diese Aussage ist unzutreffend."
Hartz IV ist ein Armuts- und Ausgrenzungsgesetz und gehört abgeschafft. Die sofortige Aussetzung aller Sanktionen bei Hartz-IV-Bezug wäre ein erster Schritt in Richtung einer grundrechtskonformen Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme.
Die Sanktionslogik gehört neben dem schnellen Fall in die Armut zum Grundcharakter von Hartz IV. Obwohl der Hartz-IV-Regelsatz nach Auffassung der Bundesregierung lediglich das soziokulturelle Existenzminimum darstellt, also das, was unverzichtbar ist zum Menschsein, kann es schnell gekürzt bzw. ganz entzogen werden.
Die LINKE konnte im Laufe dieser Wahlperiode Einiges im Bundestag bewirken. Ohne uns wäre es zu einer Kürzung der Hartz-IV-Regelsätze gekommen. Ohne uns wäre der Mindestlohn immer noch ein Fremdwort, so gibt es ihn wenigstens für einige Branchen. Ohne uns würde ALG-II-Beziehenden, die ins Krankenhaus müssen, das ohnehin viel zu niedrige ALG II weiter gekürzt werden. Nach Anträgen und Anfragen unsererseits gibt es nun eine Verordnung, die das für die meisten Fälle untersagt. Ohne uns gäbe es kein Schulstarterpacket für Kinder in armen Familien. Und das sind nur einige Erfolgsbeispiele von vielen, an denen auch ich in den letzten Jahren mitgewirkt habe.
"Es ist ungeheuerlich", findet Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. "Die Sanktionen, die gegen Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld I verhängt werden, sind zum großen Teil unberechtigt." Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu "Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" (BT-Drs. 16/8011) hervor.