Bürgersprechstunde unter freiem Himmel
Auf einen Kaffee mit Katja Kipping
„Wie die Bundesagentur für Arbeit mir auf Anfrage hin mitgeteilt hat, wurden im Jahr 2017 35,74 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter und 39,98 Prozent der Klagen teilweise oder vollständig zugunsten der Widerspruchführenden bzw ...
Wenn Hartz-IV-Leistungsberechtigte umziehen, erhalten sie vom Jobcenter Darlehen für die Mietkaution. Zur Rückzahlung dieser Darlehen wird der monatliche Regelsatz um 10 Prozent gekürzt – so lange, bis das Darlehen getilgt ist. Damit wird faktisch das ohnehin schon zu geringe Existenzminimum gekürzt ...
Die Jobcenter haben Hartz-IV-Beziehenden von 2007 bis 2016 insgesamt 1,9 Milliarden Euro durch Sanktionen vorenthalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hervor. Mein Statement: Sanktionen sind ein Angriff auf die Grundrechte und auf die Teilhabe an der Gesellschaft ...
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf meine Anfrage zugeben musste, gingen im Jahr 2016 39,9 Prozent aller Klageverfahren gegen Entscheidungen der zuständigen Hartz-IV-Ämter vollständig oder teilweise zugunsten der klagenden Leistungsberechtigten aus. Bei Klageverfahren gegen Sanktionen sind es 38,4 Prozent und bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sogar 42,8 Prozent ...
In den letzten Wochen wurde ich wiederholt gefragt, was ich von dem Experiment in Finnland halte. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich bei dem Projekt nicht um ein Grundeinkommen im wirklichen Sinne handelt. Erwerbstätige müssen für die eigene Existenzsicherung weiterhin um jeden noch so miesen Arbeitsplatz kämpfen – manche bis zum Burnout ...
Von den angeblich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ist vielerorts keine Wohnung bezahlbar. Die zu niedrig angesetzten Hartz-IV-Unterkunftskosten treiben die soziale Aufspaltung der Städte voran. So entstehen soziale Brennpunkte, so wird Gettoisierung von der Politik befeuert. Hartz IV bedeutet für Erwachsene und für Kinder eine Leben mit materieller Unterversorgung und sozialer Ausgrenzung.
Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Bericht der Süddeutschen Zeitung. Hier wurde darüber berichtet, dass die Bundesregierung die Agenturen für Arbeit anweist, sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen bei Erwerbslosen einlassen soll, wenn diese der Agentur Geld schulden ...
Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche (über 36%) und Klagen gegen Sanktion (fast 40 %) zeigt, dass die Sanktionspraxis im hohen Maße rechtswidrig ist. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung an dieser Praxis festhält. Eine Rechtsvereinfachung wäre es, sich von einer dermaßen rechtsanfälligen und bürokratischen Praxis zu verabschieden und die Sanktionen endlich abzuschaffen.
Die Darlehensrückzahlung bei Hartz IV ist nun per Fachanweisung grundsätzlich auf 10 Prozent des Regelbedarfs beschränkt. Ein kleiner Fortschritt, den DIE LINKE und die Erwerbslosenbewegung mit öffentlichem und parlamentarischem Druck erreicht hat.
Die monatliche Darlehensrückzahlung bei Hartz IV soll grundsätzlich auf 10 Prozent des Regelbedarfs beschränkt werden. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage. Ein kleiner Fortschritt, aber vollkommen unzureichend.
Bundesregierung ignoriert Kritik an der Festsetzung des Existenzminimums. DIE LINKE hält politisch dagegen und kämpft für eine individuelle, sanktionsfreie Mindestsicherung. Die Kleine Anfrage von Katja Kipping u.a. zum Existenz und Teilhabeminimum (BT-Drs. 18/6401) hinterfragt die Prinzipien und Vorgehensweisen der Bundesregierung bei der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminiums durch das sogenannte Statistikmodell mit den Daten der Einkommens und Verbrauchsstichprobe.
Nur scheinbar verwunderlich ist, dass die Bundesregierung so grobschlächtig mit dem Thema umgeht und eine Auswertung vorhandener statistischer Daten verweigert. Die von mir gestellten Fragen verweisen nämlich auf einen gern von den bisherigen Bundesregierung geleugneten Sachverhalt: Die zur Bestimmung der Regelleistungen bei den Grundsicherungen (SGB II, SGB XII) herangezogenen Referenzgruppen leben in Einkommensarmut bzw ...
ErwerbslosenaktivistInnen und die DIE LINKE haben besonders skandalöse Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlicht und politischen Druck erzeugt. Auch dies hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung sich nun offensichtlich von einigen Vorschlägen distanziert.
Sanktionen bei Hartz IV sind nicht nur grundrechtswidrig, sondern führen auch zu massenhaften Rechtsverletzungen durch rechtswidrige Kürzungen der sozialen Leistung.
Viele Jobcenter leiten Anrufe von Leistungsbeziehenden in ein Callcenter um. Diese sollen innerhalb von drei Tagen zurückrufen. Eine kleine Anfrage meiner Fraktion zeigt: Mittlerweile nutzen 155 Jobcenter, im wörtlichen Sinne von Aachen bis Zwickau, derartige Callcenter.
Hartz IV ist nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Hartz IV befördert Behördenwillkür in beispiellosem Ausmaß
Die Bundesregierung bestätigt unsere Auffassung, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage (siehe pdf-Dokument).
In der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage (Dokument unten) gibt die Bundesregierung zu, anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Beziehende in deren Akten aufzunehmen, ihnen aber nicht zur Kenntnis zu geben.
Der Widerstand gegen das repressive Hartz-IV-System ist wichtig.