Bürgersprechstunde unter freiem Himmel
Auf einen Kaffee mit Katja Kipping
Am 26.04.2012 wird im Bundestag über die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen (BT-Drs. 17/5174) abgestimmt. Bei einer so existenziellen Frage darf sich keine Abgeordnete und kein Abgeordneter hinter der Fraktionsdisziplin verstecken. Weil immer noch die absurdesten Gerüchte über Sanktionsgründe kursieren, möchte ich an dieser Stelle Menschen, die von Sanktionen betroffen waren und solche, die sich in ihrem beruflichen Alltag mit den Folgen von Sanktionen beschäftigen, zu Wort kommen lassen. Ab einer Woche vor der Abstimmung stelle ich an dieser Stelle jeden Tag ein kurzes Interview ins Netz.
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Auf Initiative von Wirtschaft und Gesellschaft, einer journalistischen Plattform von Thorsten Hild, haben sich eine Reihe Erstunterzeichner für einen Aufruf gegen die entwürdigende Hartz-IV-Praxis und für berufliche Förderung gefunden. “Hartz IV-Beziehende sind so schon bereits gestraft genug”, heißt es im Aufruf.
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Zum Anstieg der gegen ALG II-Beziehende verhängten Sanktionen, bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Dresden erklärt die Dresdner Bundestagsabgeordnete der LINKEN und sozialpolitische Sprecherin, Katja Kipping:
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Wer als Hartz-IV-EmpfängerIn sich für den Bundesfreiwilligendienst, der/dem kann die Arbeitsagentur keine weitere Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme vorschlagen oder anordnen. Das bestätigte mir kürzlich die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage. Dies gilt auch für Maßnahmen im Bundesfreiwilligendienst, die 20 Wochenstunden umfassen.
Die Fraktion DIE LINKE (Antrag zur Abschaffung von Sanktionen und Leistungskürzungen) benannte Prof. Dr. Stephan Lessenich als Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 6. Juni 2011 im Deutschen Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Zum Video hier auch der autorisierte mündliche Beitrag von Antworten von Prof. Dr. Stephan Lessenich (Universität Jena).
DIE LINKE fordert die Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand - zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend auszusetzen - in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung.
Zwei kleine Anfragen von Katja Kipping u. a. der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung brachten die schockierenden Dimensionen der rechtswidrigen Sanktionspraxis beim Arbeitslosengeld I und bei Hartz IV zutage - trotz sinkender Erwerbslosenzahlen steigen tendenziell die Sanktionen gegen Erwerbslose.
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Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich in einer Anhörung mit den Anträgen von LINKEN und Grünen zur Abschaffung bzw. Aussetzung von Sanktionen gegen HARTZ IV-Betroffene
Sanktionen im SGB II und XII widersprechen dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum und führen bei den Betroffenen zu Existenzangst bis hin zu existenzieller Not. Darum: Weg mit den Sanktionen! Gerechte Verteilung der vorhandenen Erwerbsarbeit! Kein Zwang zur Arbeit und keine Erwerbslosigkeit wider Willen - beides widerspricht unserem Verständnis von einer freiheitlichen und einer humanistischen Gesellschaft.
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