Bürgersprechstunde digital und telefonisch
19.01.2021
Wer Arbeitslosengeld I oder Hartz IV bezieht, hat keinen Urlaubsanspruch, nur die Möglichkeit einer "urlaubsbedingten Ortabwesenheit" . Die wird aber erst kurz vor der Abwesenheit vom "Nahbereich" erlaubt. Im Klartext: Wer sich rechtzeitig aufgrund des Armutseinkommens einen preiswerten Urlaub sichern will, hat Pech ...
Die Antwort auf meine Anfrage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.