Bürgersprechstunde digital und telefonisch
19.01.2021
Alle von Sanktionen bei Hartz IV Betroffenen sollten mit Verweis auf den Beschluss des Gothaer Sozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV gegen erfolgende Sanktionen Widerspruch einlegen. Bis Januar 2014 von Sanktionen Betroffene sollten einen Überprüfungsantrag stellen. Beides macht Sinn, um sich Chancen der Revidierung der Sanktionsbescheide zu wahren, falls das BVerfG feststellen sollte, dass Sanktionen teilweise rechtswidrig waren.