Massenhafte Rechtsverletzungen bei Hartz-IV-Sanktionen
Sanktionen bedeuten Grundrechteverletzung und oft auch Rechtswidrigkeit
Massenhafte Rechtsverletzungen bei Hartz-IV-Sanktionen
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Katja Kipping wurden im Jahr 2013 von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind über 36 Prozent. Bei Klagen gegen die Sanktionen beträgt die Quote sogar 42,5 Prozent – von 6.367 entschiedenen Klagen wurden 2.708 vollständig bzw. teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. anderweitig geklärt. Dazu erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE.:
"Sanktionen bei Hartz IV sind nicht nur grundrechtswidrig, sondern führen auch zu massenhaften Rechtsverletzungen durch rechtswidrige Kürzungen der sozialen Leistung.
DIE LINKE sagt ganz klar: Grundrechte kürzt man nicht. Sanktionen gehören abgeschafft und Rechtssicherheit für die Betroffenen hergestellt."
Medienberichte dazu:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/4912638/mehr-als-jede-dritte-klage-erfolgreich.html