24.04.2013
Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen
Die Bundesregierung bestätigt unsere Auffassung, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage (siehe pdf-Dokument).