20.11.2020
Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe
Eine Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
Kleine Anfrage betreffend „Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus
den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe“, BT-Drs. 19/23258
Auswertung der Antwort der Bundesregierung unter BT-Drs. 19/23636
Die Zusammenfassung (die ausführliche Auswertung findet sich unten)
- Die Bundesregierung hat keine Überprüfung der Referenzgruppe vorgenommen, obwohl dies angebracht wäre (Frageblock 1).
- Die Bundesregierung hat die Referenzgruppen nicht auf materielle Unterversorgung untersucht (Frageblock 3).
- Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den niedrigsten Einkommen in der Re-ferenzgruppe, obwohl diese deutlich unter den durchschnittlichen Grundsicherungs-leistungen liegen dürften. Dennoch wird klar, dass alle Menschen in der Einpersonen-haushalt-Referenzgruppe akut von Armut bedroht sind, ihr Einkommen zu großen Teilen aus Transferleistungen bestreiten und durchschnittlich 15 Prozent mehr ausgeben als sie einnehmen (Frageblock 4).
- Die Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte besteht zu großen Teilen aus nicht erwerbstätigen und überdurchschnittlich alten Menschen. Außerdem sind Frauen deutlich überrepräsentiert. Dadurch wirken Geschlechterungleichheiten auf die Ermittlung der Regelbedarfe (Frageblock 5).
- Die Bundesregierung liefert keine überzeugende Begründung warum verdeckt Arme nicht ausgeschlossen werden sollten (Frageblock 6).
- Der Anteil der anerkannten Kosten ist im Vergleich zur letzten Ermittlung gesunken (Frageblock 7).
- Die Bundesregierung versucht mit mehreren Argumenten die Nichtanerkennung der Ausgaben für Haftpflichtversicherungen zu rechtfertigen. Die Argumente sind jedoch nicht stichhaltig (Frageblock 8).
- Die Bundesregierung hält die anerkannten Stromkosten für bedarfsdeckend, obwohl die Sozialverbände und unabhängige Analysen zum gegenteiligen Ergebnis kommen (Frageblock 10).
- Die Bundesregierung liefert keine zu quantifizierende empirische Grundlage für die Regelbedarfsstufe 2. Der Vergleich mit der Argumentation für die Nichtherausnahme der verdeckt Armen zeigt, dass die Bundesregierung unterschiedliche Maßstäbe an die statistische Genauigkeit anlegt (Frageblock 13).
Ausdrucken |
Seitenanfang