10.09.2009
Schulbedarfspaket bei Hartz IV
Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage
Ich fragte aufgrund vieler Beschwerden von Hartz IV beziehenden Bürgerinnen und Bürgern:
"Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage einiger Arbeitsgemeinschaften, die Leistungen im Rahmen des Schulbedarfspakets hätten beantragt werden müssen, ansonsten wären keine Leistungen möglich?"
Antwort der Bundesregierung: "Diese Aussage ist unzutreffend."
Auf diese Antwort kann sich jede/r berufen.
Hier die gesamte Antwort auf meine schriftliche Anfrage.