29.03.2021, Hartz IV & Armut
Jede Sanktion ist eine zu viel
Noch im Jahr 2019 waren im Jahresverlauf durchschnittlich 8,3 Prozent der erwerbsfähigen ALG-II-Beziehenden von mindestens einer Sanktion betroffen.
Im November 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Sanktionen. Das oberste Gericht folgte in seinem Urteil zumindest teilweise der jahrelangen Kritik von LINKEN, Sozialverbänden und Gewerkschaften ...