Am 16. August 2011 veröffentlichte der juristische Dienst des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme zum EU-Beihilferecht. Insgesamt hebt diese Stellungnahme zwar darauf ab, dass öffentliche Mittel an privatrechtliche Unternehmen regelmäßig Beihilfen sind, aber es gibt dafür 4 Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
