Verfassungswidriges Versammlungsgesetz kann keine Rechtsgrundlage sein
Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bezüglich der Strafverfolgungen im Zusammenhang mit den Anti-Naziprotesten in Dresden erklärt die Dresdner Bundestagsabgeordnete Katja Kipping:
Die sächsischen Verfassungsrichter hatten das Sächsische Versammlungsgesetz rückwirkend zum 20. Januar 2010 für verfassungswidrig erklärt. Ich fordere die Einstellung aller mit den Anti-Nazi-Protesten im Zusammenhang stehenden Strafverfahren.
Diskussion um das Grundeinkommen ist in den Gewerkschaften längst angekommen
"Es ist sehr erstaunlich, dass Michael Sommer sich nicht konstruktiv mit den Aktivitäten in den großen Mitgliedsgewerkschaften auseinandersetzt, stattdessen eine pauschale Kritik am Grundeinkommen übt."
Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes bezüglich der Anrechnung von Geldgeschenken zu besonderen Anlässen an Kinder von ALG II-Beziehenden durch Verwandte erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Zu der von den Fraktionen DIE LINKE im Sächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag gemeinsam erarbeiteten und heute vorgestellten Broschüre „Bestenfalls Mittelmaß! Soziale Standards und Strukturen Sachsens im Bundesvergleich“ erklärt der Sozialexperte der Sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann: