Dass Kinder sich nun Wünsche erfüllen dürfen, ohne dass ihre Eltern und Großeltern gesetzliche Regelungen umgehen müssen, war längst überfällig und ich gratuliere der couragierten Mutter zu ihrem Erfolg. Das Bundessozialgericht hat eine gute Entscheidung getroffen – wenn auch nach erster Sichtung aus formalen Gründen. Wichtig scheint mir die Schlussfolgerung, dass es durchaus sinnvoll ist, sich gegen beliebige Auslegungen von Gesetzen zur Wehr zu setzen.