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23.08.2011

Bundesfreiwilligendienst schützt vor Hartz-IV-Sanktionen

Wer als Hartz-IV-EmpfängerIn sich für den Bundesfreiwilligendienst meldet, der/dem kann die Arbeitsagentur keine weitere Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme vorschlagen oder anordnen. Das bestätigte mir kürzlich die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage. Dies gilt auch für Maßnahmen im Bundesfreiwilligendienst, die 20 Wochenstunden umfassen.

Schlagworte zu diesem Artikel: Hartz IV,
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