14.06.2011
ver.di-Fachbereiche für Grundeinkommen
Antrag zum ver.di-Bundeskongress
Nach dem es bereits im ver.di-Fachbereich 13 (Besondere
Dienstleistungen) einen Antrag zum Grundeinkommen für den
ver.di-Bundeskongress im September 2011 gab, zieht der
ver.di-Bundesfachbereich 9 nach.
Im Februar 2010 wurde im Ortsverein Magdeburg dieses Fachbereichs ein
Antrag zum Grundeinkommen beschlossen. Von hier ging der Antrag zur
Bezirksfachbereichkonferenz (FB 9) von Sachsen Anhalt und zur
ver.di-Bezirkskonferenz Sachsen-Anhalt Nord. Der Antrag wurde immer
mehrheitlich angenommen. Auf der Landesbezirkskonferenz (Sachsen Anhalt,
Sachsen und Thüringen) des Fachbereichs 9 im November 2010 in
Halle-Peißen wurde der Antrag einstimmig beschlossen (siehe auch hier)
und an den Bundeskongress von ver.di 2011 als Antrag geschickt.
Die Konferenz des Bundesfachbereichs 9 fand im April 2011 in Berlin
statt. Diese Konferenz repräsentiert ca. 120.000 ver.di-Mitglieder im
Bereich der Daten- und Informationstechnologien. Der Empfehlung der
Antrags- und Beratungskommission zum veränderten Antrag der o. g.
Landesfachbereichskonferenz (pdf) zum existenzsichernden bedingungslosen
Grundeinkommen folgten die115 Delegierten einstimmig. Auch von hier
geht also dieser Antrag an den ver.di-Bundeskongress.
Wir dürfen gespannt sein, wie die ver.di-Kolleginnen und -Kollegen mit
diesen Anträgen des Fachbereichs 9 im September 2011 umgehen. Ziel der
Anträge ist es, eine Arbeitsgruppe zum Grundeinkommen einzuberufen, die
die Vor-und Nachteile eines Grundeinkommens diskutieren soll, sowie in
Folge eine breit angelegte Diskussion zum existenzsichernden
bedingungslosen Grundeinkommen zu beginnen. Den klaren Auftrag für eine
breite Diskussion des Grundeinkommens in ver.di hatte bereits der
Bundeskongress 2007 gegeben. Offensichtlich ist dieser Beschluss nicht
genügend umgesetzt worden, so dass die AntragstellerInnen nun ein
massiveres Engagement einfordern.