Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen nach Hartz IV für verfassungswidrig erklärt hat, muss der Gesetzgeber bis Ende des Jahres die Leistungen zur Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums neu bestimmen. Das hierfür einschlägige Statistikmodell beruht aber auf fragwürdigen Prämissen, die aufgedeckt und in ihren Effekten abgefragt werden. Insbesondere beinhaltet das Verfahren eine Abwärtsspirale, wenn die untersten Einkommensgruppen - die Referenzgruppe - verarmen.
Hier die Antworten auf die Kleine Anfrage von Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.