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24.10.2010

Ermittlung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums nach dem Statistikmodell - Erfahrungen und Probleme

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen nach Hartz IV für verfassungswidrig erklärt hat, muss der Gesetzgeber bis Ende des Jahres die Leistungen zur Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums neu bestimmen. Das hierfür einschlägige Statistikmodell beruht aber auf fragwürdigen Prämissen, die aufgedeckt und in ihren Effekten abgefragt werden. Insbesondere beinhaltet das Verfahren eine Abwärtsspirale, wenn die untersten Einkommensgruppen - die Referenzgruppe - verarmen.

Hier die Antworten auf die Kleine Anfrage von Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.


Schlagworte zu diesem Artikel: Hartz IV, Soziale Gerechtigkeit, Teilhabegerechtigkeit,
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