18.12.2008
Eine Zeitung – zwei Meldungen
Was ist der Unterschied zwischen Kraftstoffdiebstahl an der Tankstelle und nächtlicher Planscherei in einem städtischen Freibad? Nun – für das Badevergnügen aus jugendlichem Übermut, bei dem nicht einmal ein Schaden entstand, muss man auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Platz nehmen und wird wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt.
Für den Spritklau muss man nicht einmal vor Gericht erscheinen und wird – obwohl man nicht das erste Mal mit unbezahltem Kraftstoff im Tank das Weite suchte: freigesprochen! Jedenfalls wenn man Bundestagsabgeordneter und ehemaliger sächsischer Justizminister ist. So konnte man es der Dresdner Morgenpost vom 5.12. 2008 entnehmen.
Ich denke, so macht man bei jungen Menschen keine Werbung für Rechtsstaatlichkeit, sondern nimmt ihnen im Gegenteil jegliches Vertrauen in unser Rechtssystem. Der CDU-Bundstagsabgeordnete Manfred Kolbe sollte in sich gehen und überlegen, ob er die Geldstrafe der jungen Wasserratten vielleicht – wenigstens zur Hälfte – aus seiner Tasche bezahlen sollte, um zumindest für ein wenig gefühlte Gerechtigkeit zu sorgen.